Die Belange der Verkehrssicherheit sind bei Planungen von Verkehrsanlagen im Technischen Regelwerk berücksichtigt. Dennoch können bei der Umsetzung von Planungen Defizite auftreten oder die Belange der Verkehrssicherheit im Vergleich zu anderen Aspekten vernachlässigt werden. Dies gilt auch für bestehende Verkehrsanlagen, die nach älteren Entwurfsrichtlinien geplant worden sind und somit nicht den heute gültigen Standards entsprechen.
Mit dem Sicherheitsaudit werden systematisch und unabhängig geplante oder bestehende Verkehrsanlagen gezielt auf Sicherheitsaspekte durch einen Auditor überprüft und Sicherheitsdefizite identifiziert. Es dient somit der Vermeidung von Unfällen bzw. der Minderung von Unfallfolgen und stellt eine Form der Qualitätssicherung für eine sichere Verkehrsanlage dar. Es soll bewirken, dass neue, um- oder ausgebaute und bestehende Verkehrsanlagen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden.